MiCAR oder MiFID: Wann fallen Kryptowerte unter die Wertpapier-Compliance?

Article • Kapitalmarktrecht von Raphael Toman

Bringt MiCAR für Kryptoinstrumente und etablierte Finanzdienstleister die lang erhoffte Klarheit? Bisher war die regulatorische Einordnung von Kryptoinstrumenten sowie die Beratung der Kund:innen oft herausfordernd. Mit der MiCAR plant der europäische Gesetzgeber, für Kryptowerte ein gesichertes Umfeld zu schaffen.

Was bedeutet das für die Wertpapiercompliance? Und sind Haftungsfallen im Beratungsgespräch in Zukunft klar abgesteckt? Antworten darauf und auf andere Fragen gibt es bei Raphael Tomans Vortrag am 28.3. bei der diesjährigen imh Compliance- und Geldwäschekonferenz. Alle Informationen zu den Vorträgen und zur Anmeldung gibt es hier.

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)