Non Fungible Token – unreguliert?

Article • Kapitalmarktrecht von Raphael Toman

Auf der Suche nach regulatorischer Klarheit

Gespannt blickte die Kryptobranche am 20.4.2023 nach Straßburg: Mit überwältigender Mehrheit beschloss das Europäische Parlament die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Kurz darauf, am 16.5.2023, nahm auch der Rat die Verordnung förmlich an. Eine spezielle Kategorie von Kryptowerten hat im Gesetzgebungsprozess für besondere Spannungen gesorgt – die Rede ist vom Non Fungible Token (NFT). Sind NFT nun von der MiCAR erfasst? Eine erste Analyse zeigt – auf den Inhalt kommt es an!

Den gesamten Beitrag finden Sie in der aktuellen Ausgabe der ZFR (ZFR 2023/123 · ZFR 2023, 276 · Heft 6 v. 22.6.2023) oder hier.

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


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