Gespannt blickte die Kryptobranche am 20.4.2023 nach Straßburg: Mit überwältigender Mehrheit beschloss das Europäische Parlament die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Kurz darauf, am 16.5.2023, nahm auch der Rat die Verordnung förmlich an. Eine spezielle Kategorie von Kryptowerten hat im Gesetzgebungsprozess für besondere Spannungen gesorgt – die Rede ist vom Non Fungible Token (NFT). Sind NFT nun von der MiCAR erfasst? Eine erste Analyse zeigt – auf den Inhalt kommt es an!
Den gesamten Beitrag finden Sie in der aktuellen Ausgabe der ZFR (ZFR 2023/123 · ZFR 2023, 276 · Heft 6 v. 22.6.2023) oder hier.