Non Fungible Token – unreguliert?

Article • Kapitalmarktrecht von Raphael Toman

Auf der Suche nach regulatorischer Klarheit

Gespannt blickte die Kryptobranche am 20.4.2023 nach Straßburg: Mit überwältigender Mehrheit beschloss das Europäische Parlament die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR). Kurz darauf, am 16.5.2023, nahm auch der Rat die Verordnung förmlich an. Eine spezielle Kategorie von Kryptowerten hat im Gesetzgebungsprozess für besondere Spannungen gesorgt – die Rede ist vom Non Fungible Token (NFT). Sind NFT nun von der MiCAR erfasst? Eine erste Analyse zeigt – auf den Inhalt kommt es an!

Den gesamten Beitrag finden Sie in der aktuellen Ausgabe der ZFR (ZFR 2023/123 · ZFR 2023, 276 · Heft 6 v. 22.6.2023) oder hier.

Das Team
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut nationale und internationale Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten (sowie gegenüber der FMA) sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist Datenschutzbeauftragter ua bei einem Biotechunternehmen, einem internationalen Sportverband sowie einer internationalen E-Geld-Emittentin.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)