Reform des Designschutzes in der EU

Article • Prozessführung von Johanna Hauer

Die seit Jahren avisierte Reform des Designschutzes innerhalb Europas wurde am 13.10.3024 vom Europäischen Rat angenommen.

Zwei Gesetzgebungsakte wurden vom Europäischen Rat akzeptiert:

  1. Die überarbeitete Richtline über den rechtlichen Schutz von Designs
  2. Die geänderte Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster

Was bringt die Reform Neues?

  • Veränderung der Terminologie: “Gemeinschaftsgeschmacksmuster” heißt künftig “EU-Design”.
  • Eingetragene Designs werden mit einem D-Symbol (analog zu ® oder ©) gekennzeichnet.
  • Designschutz beschränkt sich nicht mehr auf phyische Erzeugnisse – so ist fortan etwa auch ein digitaler Übergang schutzfähig. Dadurch wird der Designschutz auf das digitale Zeitalter angepasst.
  • Einführung der “Reparaturklausel”: Ersatzteile von komplexen Erzeugnissen sind vom Designschutz ausgenommen, wenn diese aussehen wie das Originalteil (zB Ersatzteile für die Reparatur von Autos). Das führt dazu, dass Mitbewerber diese Ersatzteile auf dem Markt anbieten können, ohne gegen den Schutz eines Desings zu verstoßen. Dies schafft die Möglichkeit für Verbraucher:innen zwischen mehreren Produkten zu wählen und wird voraussichtlich zu Preissenkungen führen.

Ausblick: Die EU-Mitgliedstaaten haben haben nach Inkrafttreten der Richtlinie 36 Monate Zeit die Richtline entsprechend umzusetzen.

Das Team
Johanna Hauer
Attorney at Law / Prozessführung, Gaming & Entertainment
Johanna berät und vertritt Unternehmen im Rahmen von Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Hierbei liegt ihr Schwerpunkt im Bereich des Wirtschaftsrechts sowie dem Gaming & Entertainment Bereich. Zudem ist Johanna im Bereich des Markenrechts spezialisiert und hat bereits eine Vielzahl von internationalen markenrechtlichen Widerspruchsverfahren geführt.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magistra iuris 2016)