Christopher Schrank dazu im Gespräch mit Jakob Pflügl von DER STANDARD: “Die Strafen generell zu erhöhen wäre allerdings zu einfach gedacht. Man muss vielmehr stärker differenzieren: Zwischen jenen Unternehmen, die die Bilanz unabsichtlich zu spät vorlegen, und solchen, die das bewusst tun, um ihre Zahlen etwa vor Konkurrenz oder Prozessgegnern zu verheimlichen. Bei fortgesetzter Nichtvorlage könnte man auch an eine Erweiterung des Tatbestands des § 163a StGB (“Bilanzfälschung”) denken, der ja bereits jetzt in ähnlicher Weise das Unterlassen von Sonderberichten unter Strafe stellt.”
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