Sollen verspätete Bilanzen strafrechtliche Folgen haben?

Article • Wirtschaftsstrafrecht von Christopher Schrank

Ministerin Zadic erwägt, die Strafen für das verspätete Einreichen von Bilanzen drastisch zu erhöhen und auch strafrechtliche Konsequenzen vorzusehen.

Christopher Schrank dazu im Gespräch mit Jakob Pflügl von DER STANDARD: “Die Strafen generell zu erhöhen wäre allerdings zu einfach gedacht. Man muss vielmehr stärker differenzieren: Zwischen jenen Unternehmen, die die Bilanz unabsichtlich zu spät vorlegen, und solchen, die das bewusst tun, um ihre Zahlen etwa vor Konkurrenz oder Prozessgegnern zu verheimlichen. Bei fortgesetzter Nichtvorlage könnte man auch an eine Erweiterung des Tatbestands des § 163a StGB (“Bilanzfälschung”) denken, der ja bereits jetzt in ähnlicher Weise das Unterlassen von Sonderberichten unter Strafe stellt.”

Mehr dazu in der heutigen Ausgabe von DER STANDARD.

Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)