Stellungnahme zur Entscheidung des VfGH zur Causa Commerzialbank Mattersburg

Press release • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Ernst Brandl, Raphael Toman

1. In seiner heute (04.01.2022) publizierten Entscheidung zur Commerzialbank-Causa hat der VfGH entschieden, dass das Aufsichtsrecht nur dazu da ist, das Vertrauen in den Finanzmarkt im Allgemeinen sicherzustellen, nicht aber dazu, Schäden von Kleinanlegern zu ersetzen, welche die FMA verursacht hat.

2. Nach Ansicht des VfGH sei das Aufsichtsrecht nur dazu da, die ”Gläubiger (An- und Einleger) in ihrer Gesamtheit zu schützen” und dafür zu sorgen, dass ”An- und Einleger … Vertrauen in das ordnungsgemäße Funktionieren des Finanzmarktes haben” sollen – Einzelpersonen sollen aber ausgeschlossen sein.

3. Wir müssen die Entscheidung des VfGH akzeptieren, teilen aber die Ansicht des Gerichtshofs naturgemäß nicht: Die Aufsicht hat die Malversationen des Vorstands der Commerzialbank jahrelang ignoriert. Sie hat dadurch Menschen, die im Vertrauen auf die Aufsicht ihre Ersparnisse bei einer Bank eingelegt hatten, geschädigt. Das trägt aus unserer Sicht nicht dazu bei, das Vertrauen in den Finanzmarkt zu fördern. Es widerspricht im Übrigen auch dem ”Mission Statement” der FMA, wonach der Schutz der Anleger wesentlicher Teil der Aufgabe der FMA ist.

4. Im vorliegenden Fall hat ein Whistleblower die Malversationen des Vorstands detailliert beschrieben und der FMA zur Kenntnis gebracht. Wäre die FMA ihrer Aufgabe nachgekommen und den Vorwürfen des Whistleblowers nachgegangen, hätte sie den Schaden für viele Anlegerinnen und Anleger verhindern können. Eine gerichtliche Klärung der Verantwortung der FMA wird nun durch die Entscheidung des VfGH verhindert.

5. Privatpersonen und Unternehmer müssen immer einen von ihnen angerichteten Schaden ersetzen. Wie der Fall Commerzialbank Mattersburg und die Entscheidung des VfGH zeigen, kann der Gesetzgeber staatliche Organisationen ganz einfach von dieser Verantwortung befreien. Das sendet ein katastrophales Signal an die Gesellschaft.

» Für mich als Rechtsanwalt und Staatsbürger stellt sich - nach Skandalen wie Auer-Welsbach, Hypo-Alpe-Adria und Commerzialbank – die Frage, ob es unserer Gesellschaft zuzumuten ist, dass die FMA Anlegern/Einlegern gegenüber nicht haften muss. «
Ernst Brandl
Das Team
Ernst Brandl
Of Counsel / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Legal Tech
Ernst Brandl gründete die Kanzlei im Jahr 2000 gemeinsam mit Thomas Talos. Ernst Brandl ist Mitherausgeber des Kommentars zum Wertpapieraufsichtsgesetz und (Co-)Autor zahlreicher Publikationen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. Iur. 1990, Dr. iur. 1993)
The University of Chicago, The Law School (LL.M. 1991)
Harvard University Graduate School of Business Administration (M.B.A. 1995)
Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


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