Strafbare Absprachen bei Vergabeverfahren

Article • Wirtschaftsstrafrecht von Christopher Schrank

Der Fall "Karmasin" zeigt, dass die Staatsanwaltschaft mittlerweile auch Absprachen bei verhältnismäßig kleinen Auftragsvergaben aufgreift und verfolgt. Nachdem Wirtschaftsprüfungen oftmals im Wege einer Ausschreibung vergeben werden, sind auch Absprachen zwischen Wirtschaftsprüfer:innen bei der Vergabe von Prüfungsmandaten strafbar. Im Fall des Verstoßes drohen Haftstrafen von bis zu drei Jahren, bei einer Schädigung der Auftraggeber:innen sogar von bis zu zehn Jahren.

Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)