Bei Verstößen gegen den im VAG verankerten Bezeichnungsschutz – zugunsten von Versicherungen drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Die Aufsichtsbehörde prüft dies im Moment sehr genau. Was Betroffene jetzt tun können und warum nur die Änderung im Firmenbuch nicht ausreicht, können Sie hier nachlesen.
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