Vor einer Woche hat der Schöffensenat des Wiener Straflandesgerichts die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen nicht rechtskräftig für schuldig erkannt. Vom Vorwurf des schweren Betrugs hingegen wurde sie freigesprochen, obwohl der vorsitzende Richter “eindeutig Betrug mit Vorsatz” verortete. Doch wie kam es dazu?
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