Ein Straftäter fährt einen Mietwagen zu Schrott, raubt mit vorgehaltenem Sturmgewehr ein Auto, rammt damit ein anderes Fahrzeug und beschädigt bei seiner Amokfahrt auch Straßeneinrichtungen. So geschehen vor zwei Wochen in Linz. Strafrechtliche Aspekte beherrschen sogleich die Medien: Es wird wegen Mordversuchs ermittelt. Doch wie ist die Rechtsposition Dritter, die an einer sogenannten Beziehungstat völlig unbeteiligt sind? Das Beispiel des geraubten Autos zeigt die (Durchsetzungs-)Probleme anschaulich.
Den ganzen Artikel finden Sie hier.