WKStA will strengere Strafe für Ex-Familienministerin Karmasin

Article • Wirtschaftsstrafrecht von Christopher Schrank

Nach dem erstinstanzlichen Urteil für Ex-Familienministerin Sophie Karmasin hat die Korruptionsstaatsanwalt (WKStA) in Absprache mit den Oberinstanzen entschieden, dass sie Rechtsmittel anmelden wird. Denn: Die Behörde will den Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs nicht akzeptieren.

Das war absehbar: Die Korruptionsstaatsanwaltschaft, die WKStA, nimmt den Freispruch vom Vorwurf des schweren Betrugs nicht hin. Wenn es nach den Korruptions-Jägern geht, soll Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (Amtszeit: 2013 bis 2017, von der ÖVP nominiert) auch wegen schweren Betrugs verurteilt werden (bis drei Jahre Haft drohen). Und auch in dem Punkt, in dem die Ex-Politikerin am Dienstag erstinstanzlich verurteilt wurde, will die WKStA eine Änderung: Die Strafe, 15 Monate Haft auf Bewährung wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen im Zusammenhang mit Studien für das Sportministerium, ist der Behörde zu milde.

Den ganzen Artikel finden Sie in der Printausgabe der Presse vom 26.05.2023 oder hier.

Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)