Im Zuge der Nachkontrollen der COVID-19-Förderungen werden die ausgezahlten Förderungen derzeit intensiv durchleuchtet. Dies erhöht das Risiko, dass zu unrecht bezogene Förderungen aufgedeckt und als Betrug angezeigt werden.
Dieser Beitrag bietet einen kurzen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des neuen Hinweisgeber:innenschutzgesetzes, setzt sich mit seiner Anwendbarkeit auf Steuerstraftaten und dem Verhältnis von Whistleblowermeldung und Selbstanzeige auseinander. Sie finden den Beitrag hier.