Das BMF hat bereits reagiert und mit Verweis auf den Anwendungsvorrang der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Funktion der öffentlichen Einsicht in das österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer:innen offline genommen. Der vorliegende Artikel befasst sich mit den Auswirkungen der Entscheidung sowie Anpassungsvorschlägen für das WiEReG.
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