EuGH beendet öffentliche Einsicht ins Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Klaus Winhofer

Der EuGH hob zuletzt die Rechtsgrundlage für die öffentliche Einsicht in das österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer:innen auf. Mit seinem am 22.11.2022 veröffentlichten Urteil zu C-37/20 und C-601/20 erklärte der Gerichtshof jene Bestimmung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig, aus der sich die Pflicht der Mitgliedstaaten ergab, der gesamten Öffentlichkeit eine Einsichtsmöglichkeit in das jeweilige nationale Register zu verschaffen.

Das BMF hat bereits reagiert und mit Verweis auf den Anwendungsvorrang der Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Funktion der öffentlichen Einsicht in das österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer:innen offline genommen. Der vorliegende Artikel befasst sich mit den Auswirkungen der Entscheidung sowie Anpassungsvorschlägen für das WiEReG.

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Das Team
Raphael Toman
Associated Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention sowie Krypto­währungen. Er unterstützt Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüber­schreitenden) streitigen Verfahren.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)


Klaus Winhofer
Senior Associate / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen
Klaus ist seit 2019 Teil unseres Teams.

Universität Wien, Internationale Betriebswirtschaft (MSc 2018)
Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2017)