Klaus Winhofer

Attorney at Law

About Klaus Winhofer
Klaus berät und vertritt Mandant:innen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaftsstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht. Er hilft Manager:innen dabei, Geschäftsentscheidungen so zu treffen, dass strafrechtliche Vorwürfe gar nicht erst entstehen oder bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens durch interne Untersuchungen aufgeklärt und entkräftet werden können.

Außerdem unterstützt er Investoren und (Start-up) Unternehmen bei Finanzierungsrunden und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Zugleich dient er ihnen als Ansprechpartner bei immobilienrechtlichen Themen (von Mietrechtlichen Streitigkeiten bis hin zu Immobilientransaktionen).


Universität Wien, Internationale Betriebswirtschaft (MSc 2018)
Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2017)
Working highlights
Beratung eines international tätigen Immobilienkonzerns beim Verkauf einer Gewerbeimmobilie im zweistelligen Millionenbereich.
Beratung von Investoren beim Einstieg in ein mitteleuropäisches Construction-Start-Up, sowie laufende Beratung von Start-Ups bei Finanzierungsrunden.
Langjährige Vertretung zahlreicher Führungskräfte eines international tätigen Baukonzerns in einem der bislang umfangreichsten Strafverfahren Österreichs.
Durchführung einer internen Untersuchung bei einer österreichischen Bank sowie deren Beratung aufgrund erhobener Anzeigen wegen Untreue.
Latest insights by
Klaus Winhofer
Klaus Winhofer steigt zum Rechtsanwalt bei BRANDL TALOS im Team Wirtschaftsstrafrecht & interne Untersuchungen auf
Press release • Wirtschaftsstrafrecht von Klaus Winhofer, Christopher Schrank
Mag. Klaus Winhofer, MSc. (30), bisher Senior Associate, verstärkt ab sofort als Rechtsanwalt das Team von BRANDL TALOS in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht & interne Untersuchungen.
EuGH beendet öffentliche Einsicht ins Register der wirtschaftlichen Eigentümer
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Klaus Winhofer
Der EuGH hob zuletzt die Rechtsgrundlage für die öffentliche Einsicht in das österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer:innen auf. Mit seinem am 22.11.2022 veröffentlichten Urteil zu C-37/20 und C-601/20 erklärte der Gerichtshof jene Bestimmung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie für ungültig, aus der sich die Pflicht der Mitgliedstaaten ergab, der gesamten Öffentlichkeit eine Einsichtsmöglichkeit in das jeweilige nationale Register zu verschaffen.
Zur Rückforderung der Kaution nach Ende des Mietverhältnisses
Article • Immobilienrecht von Klaus Winhofer
Seit der WRN 2009 würd über die "Höhe des rückforderbaren Kautionsbetrags" im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren entschieden. Strittig ist, ob und unter welchen Umständen der Mieter zur Rückforderung der Kaution trotzdem eine Leistungsklage erheben und damit seinen Anspruch im streitigen Verfahren geltend machen kann.