Beachtlich oft wird darüber gestritten, wie eine Mietwohnung benützt werden darf und ob eine Kündigung des Mietvertrags zulässig ist. Auch im vorliegenden Fall hatte es der Oberste Gerichts-hof (OGH) mit so einer Auseinandersetzung zu tun.
Der Artikel zeigt die Argumente auf, warum dem Außerstreitverfahren der Vorrang zu geben ist. Sie finden diesen hier.