Es geht um die Verschärfung des Korruptionsstrafrechts, die mit 1. September in Kraft tritt. Nicht zuletzt soll diese Neuregelung, bekannt auch als “Lex Ibiza”, das peinliche Abrutschen von Österreich im Korruptionsindex stoppen und eine Trendwende einleiten. Laut Christopher Schrank sind die Straftatbestände zwar jetzt sprachlich schöner formuliert, unklar sind sie aber immer noch. Auch Alexander Stücklberger weist auf eine weitere auslegungsbedürftige Textpassage im Paragrafen hin:
Den gesamten Artikel finden Sie in der Presse vom 24.08.2023
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