Massenschäden: Regierung ringt um Regelung für Sammelklagen

Article • Prozessführung von Patrick Mittlböck

Österreich ist säumig bei der Umsetzung der EU-Verbandsklagen-Richtlinie. Verbraucher sollen mittels Sammelklagen das Recht auf Schadenersatz oder Reparatur erhalten.

Wien – Elendslange Verfahren wie im Volkswagen-Dieselskandal sollten bald der Vergangenheit angehören. Zumindest wenn es nach der EU-Kommission und dem Europaparlament geht, die 2020 eine Richtlinie für sogenannte Verbandsklagen beschlossen haben, mit denen der kollektive Rechtsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten verbessert wird.

Geschehen ist in der Sache in Österreich bis dato nichts. Die EU-Richtlinie über „Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher“ wurde noch nicht in nationales Recht umgesetzt, es gibt noch nicht einmal einen Begutachtungsentwurf, über den diskutiert werden könnte.

Die 16 Sammelklagen im Namen von rund 10.000 betroffenen VW-, Audi-, Škoda- und Seat-Fahrzeughaltern, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im September 2018 eingebracht hat, gelten inzwischen als ein Lehrbeispiel dafür, wie die Kollektivinteressen von Verbrauchern im österreichischen Rechtssystem nicht ausreichend geschützt sind.

Den ganzen Artikel und das Statement von Patrick Mittlböck lesen Sie hier.

Das Team
Patrick Mittlböck
Attorney at Law / Gaming & Entertainment, Prozessführung
Patrick ist Berater und Prozessvertreter von Unternehmen und Entscheidungsträgern bei Gerichts- und Verwaltungsverfahren. Sein Schwerpunkt dabei liegt in der Prozessführung im Gaming & Entertainment Bereich. Außerdem berät er umfassend in Haftungsfragen in allen Belangen des Wirtschaftsrechts.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2016)
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