Wien – Elendslange Verfahren wie im Volkswagen-Dieselskandal sollten bald der Vergangenheit angehören. Zumindest wenn es nach der EU-Kommission und dem Europaparlament geht, die 2020 eine Richtlinie für sogenannte Verbandsklagen beschlossen haben, mit denen der kollektive Rechtsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten verbessert wird.
Geschehen ist in der Sache in Österreich bis dato nichts. Die EU-Richtlinie über “Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher” wurde noch nicht in nationales Recht umgesetzt, es gibt noch nicht einmal einen Begutachtungsentwurf, über den diskutiert werden könnte.
Die 16 Sammelklagen im Namen von rund 10.000 betroffenen VW-, Audi-, Škoda- und Seat-Fahrzeughaltern, die der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im September 2018 eingebracht hat, gelten inzwischen als ein Lehrbeispiel dafür, wie die Kollektivinteressen von Verbrauchern im österreichischen Rechtssystem nicht ausreichend geschützt sind.
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