Gemeinsam statt einzeln zu seinem Recht kommen: So lautet die Devise der neuen Verbandsklage, die mit gehöriger Verspätung nun bald auch in Österreich realisiert wird und von Konsumentenschützer als “Meilenstein der Rechtssprechung” gefeiert wird.
Das vom Justizministerium eingebrachte Gesetz – die Begutachtungsfrist endete am 27. Mai – soll noch im Juli im Parlament beschlossen werden. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie, die eigentlich bis Ende 2022 erfolgen hätte müssen.
Die acht wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz finden Sie hier oder in der Printausgabe des Kurier vom 03.06.2024