Neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing

Article • Kapitalmarktrecht von Christian Lenz, Raphael Toman

In den letzten Jahren war ein Trend in Werbungen kaum zu übersehen: Viele Unternehmen rühmen sich damit, dass ihre Produkte bzw Dienstleistungen "grün" bzw "nachhaltig" sind. Gerne wird hier auf Gütesiegel hingewiesen, die diesen Werbeaussagen Gewicht verleihen sollen. Die Emittenten von Finanzprodukten sind hier oftmals keine Ausnahme.

Als Konsument ist es dabei aber oft schwierig abzuschätzen, wie substanziiert solche Behauptungen sind. Um dem entgegenzutreten, plant die EU im Rahmen ihres ”Green Deals” noch im März den Entwurf einer neuen Richtlinie zu veröffentlichen, welche die Anforderungen und den Umgang mit umweltbezogener Werbung regeln soll.

Das Ziel dieser Richtlinie ist es unter anderem, die Belegbarkeit von derartigen Werbeaussagen zu fördern. Unternehmern haben demnach den tatsächlichen Umwelteinfluss ihrer Produkte über deren gesamte Lebensdauer anhand eines Bewertungssystems zu ermitteln. Somit wird es zum Beispiel erforderlich sein, bei einem Produkt, das als ”klimaneutral” beworben wird, den gesamten Zyklus dieses Produkts zu untersuchen.

Auch in Bezug auf Gütesiegel, die eine besondere Umwelt- und Klimafreundlichkeit bezeugen sollen, wird sich einiges ändern. So möchte die EU etwa das Anbringen von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht von staatlichen Stellen oder Zertifizierungssystemen festgelegt werden, verbieten. An solche Zertifizierungssysteme werden umfangreiche Anforderungen an Transparenz und Offenlegung gestellt, um deren Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.

Schließlich sollen allgemeine Werbeaussagen (wie zum Beispiel ”umweltfreundlich” etc) verboten werden, sofern sie nicht entsprechend genau belegt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die regelmäßigen Berichtspflichten der Unternehmen ausgeweitet werden. Wird dann weiter mit falschen Aussagen geworben, so können empfindliche Bußgelder verhängt werden, die sich im Wesentlichen an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Werbenden orientieren.

Das Team
Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)

Raphael Toman
Partner / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht & Regulatory, IP & Datenschutz, Legal Tech
Raphael betreut vorwiegend Finanzdienstleister in Verfahren vor Zivil- wie Verwaltungsgerichten sowie bei regulatorischen Fragestellungen, Geldwäscheprävention, Sanktionen sowie Kryptowerte. Daneben vertritt er Mandant:innen aus verschiedenen Branchen in (grenzüberschreitenden) streitigen Verfahren. Weiters unterstützt er Unternehmen in datenschutzrechtlichen Belangen, und ist selbst Datenschutzbeauftragter bei einem Biotechunternehmen sowie einem internationalen Sportverband.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2011; Dr. iur. 2019)
New York University, Leistungsstipendium der Universität Wien (LL.M. 2017)
Zulassung als Rechtsanwalt auch in New York (2017)
Stagiaire bei der International Chamber of Commerce (2018)