Als Konsument ist es dabei aber oft schwierig abzuschätzen, wie substanziiert solche Behauptungen sind. Um dem entgegenzutreten, plant die EU im Rahmen ihres ”Green Deals” noch im März den Entwurf einer neuen Richtlinie zu veröffentlichen, welche die Anforderungen und den Umgang mit umweltbezogener Werbung regeln soll.
Das Ziel dieser Richtlinie ist es unter anderem, die Belegbarkeit von derartigen Werbeaussagen zu fördern. Unternehmern haben demnach den tatsächlichen Umwelteinfluss ihrer Produkte über deren gesamte Lebensdauer anhand eines Bewertungssystems zu ermitteln. Somit wird es zum Beispiel erforderlich sein, bei einem Produkt, das als ”klimaneutral” beworben wird, den gesamten Zyklus dieses Produkts zu untersuchen.
Auch in Bezug auf Gütesiegel, die eine besondere Umwelt- und Klimafreundlichkeit bezeugen sollen, wird sich einiges ändern. So möchte die EU etwa das Anbringen von Nachhaltigkeitssiegeln, die nicht von staatlichen Stellen oder Zertifizierungssystemen festgelegt werden, verbieten. An solche Zertifizierungssysteme werden umfangreiche Anforderungen an Transparenz und Offenlegung gestellt, um deren Glaubwürdigkeit zu gewährleisten.
Schließlich sollen allgemeine Werbeaussagen (wie zum Beispiel ”umweltfreundlich” etc) verboten werden, sofern sie nicht entsprechend genau belegt werden. In diesem Zusammenhang sollen auch die regelmäßigen Berichtspflichten der Unternehmen ausgeweitet werden. Wird dann weiter mit falschen Aussagen geworben, so können empfindliche Bußgelder verhängt werden, die sich im Wesentlichen an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Werbenden orientieren.