Annna Katharina Radschek und Patrick Mittlböck geben in ihrem Beitrag einen Überblick über den Anwendungsbereich der EuMahnVO, warum diese für die Durchsetzung von Ansprüchen im Rahmen eines Massenverfahren nicht geeignet ist und welche Nachteile sie für beklagte Unternehmen im Vergleich zum internationalen Verfahrensrecht birgt. Der Beitrag zeigt einige paktische Probleme iZm der EuMahnVO sowie Rechtsschutzdefizite auf.
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