Am 28. Februar 2023 konnten das Europäische Parlament und der Rat der EU eine vorläufige Einigung über die Einführung eines europäischen Standards für grüne Anleihen (“EU Green Bond Standard – EuGBS”) erzielen und somit einen weiteren Schritt für eine klimaneutrale EU-Wirtschaft setzen. Auch wenn ein konkreter Entwurf vor dem Sommer noch nicht vorliegt, lassen die Eckpunkte der Einigung bereits die Kernelement der Verordnung erkennen.
Der freiwillige EU-Standard, der von der EU-Kommission als neuer “Goldstandard” beworben wird, harmonisiert die Anforderungen an Anleiheemittenten, die ökologisch nachhaltige Anleihen mit dem Label “europäische grüne Anleihe” oder “EuGB” anbieten wollen. Den Emittenten dieser Anleihen soll mit dieser Kennzeichnung und den damit verbundenen Voraussetzungen ein Instrument bereitstehen, anhand dessen sie die EU-Taxonomiekonformität ihrer Produkte nachweisen können. Jene Anleger, die diese Anleihen erwerben, können dadurch besser überprüfen und erkennen, ob ihre Investitionen tatsächlich nachhaltig sind. Dadurch soll auch das Risiko von “Grünfärberei” minimiert werden, das die EU-Kommission in dem Bereich ausmachen.
Um die Finanzierung legitimer Umweltprojekte zu ermöglichen, sieht der Green Bond Standard einheitliche Schlüsselanforderungen vor. Die Emittenten werden dazu verpflichtet, dass zumindest 85 Prozent der durch die Anleihe generierten Mittel in Projekte investiert werden, die mit der Taxonomie-VO in Einklang stehen. Somit bleibt für jene Sektoren, die noch nicht unter die EU-Taxonomie fallen, ein Flexibilitätsrahmen von 15 Prozent. Detaillierte Berichtspflichten sollen die Transparenz bezüglich der Verwendung der aus den Anleihen eingenommenen Erlöse gewährleisten.
Darüber hinaus sieht der Standard eine externe Prüfung aller grünen Anleihen durch die zuständigen nationalen Behörden vor, um sicherzustellen, dass diese dem EuGBS entsprechen. In diesem Kontext soll ein Registrierungssystem sowie ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer bei der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde implementiert werden.
Die Einigung muss nun vom Rat und vom Europäischen Parlament angenommen werden und wird zwölf Monate nach Inkrafttreten anwendbar sein. Doch bereits jetzt steht fest, dass der europäische Standard für grüne Anleihen zu wesentlichen Änderungen beim Schaffen eines nachhaltigen Finanzwesens führen wird.