Große Pflichten auch für kleine Unternehmen

Article • Compliance & Interne Untersuchungen von Christopher Schrank, Klaus Winhofer

Die Pflicht, Compliance-Management-Systeme einzurichten, trifft nach neuer deutscher Rechtsprechung nicht nur Geschäftsführer größerer Konzerne. Das dürfte auch für kleine und mittlere Unternehmen in Österreich Folgen haben.

Ein vor Kurzem veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (12 U 1520/19) verschärft die Sorgfaltspflicht von Geschäftsführern bei der Überwachung ihrer Mitarbeiter. Laut Gericht besteht nämlich die Pflicht, ein Compliance-Management-System (CMS) einzurichten, unabhängig von der Rechtsform und Größe des Unternehmens.

Dass zu den gesetzlichen Pflichten des Geschäftsführers das Überwachen der rechtmäßigen Tätigkeit der Mitarbeiter und das Verhindern von Gesetzesverstößen gehört (Legalitätspflicht), ist nicht neu. So hat der OGH schon 2020 festgehalten, dass Geschäftsführer interne Kontrollsysteme einrichten und diese regelmäßig evaluieren müssen (9 ObA 136/19v). Allerdings waren Compliance-Management-Systeme bislang nur für größere Gesellschaften ein Thema. Dies ändert sich durch die aktuelle Entscheidung, wonach selbst in Unternehmen mit bloß 13 Mitarbeitern ein Compliance-Management-System einzurichten ist.

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Das Team
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)
Klaus Winhofer
Attorney at Law / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Immobilienrecht
Klaus berät und vertritt Mandant:innen an der Schnittstelle zwischen Wirtschaftsstrafrecht, Gesellschaftsrecht und Immobilienrecht. Er hilft Manager:innen dabei, Geschäftsentscheidungen so zu treffen, dass strafrechtliche Vorwürfe gar nicht erst entstehen oder bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens durch interne Untersuchungen aufgeklärt und entkräftet werden können.

Außerdem unterstützt er Investoren und (Start-up) Unternehmen bei Finanzierungsrunden und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Zugleich dient er ihnen als Ansprechpartner bei immobilienrechtlichen Themen (von Mietrechtlichen Streitigkeiten bis hin zu Immobilientransaktionen).


Universität Wien, Internationale Betriebswirtschaft (MSc 2018)
Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Magister iuris 2017)