Die Auswirkungen des Diesel-Abgasskandals sind enorm. So wurde nicht nur das Image der Branche nachhaltig beschädigt, sondern auch juristisch sorgte “Dieselgate” für Furore. Nun hat auch der Oberste Gerichtshof (OGH) erstmals inhaltlich entschieden. Diese Entscheidung fiel zugunsten der Käufer:innen der betroffenen PKW aus.
Im Ausgangsfall machte der Käufer eines betroffenen Fahrzeugs bei seinem Verkäufer (Autohaus) Gewährleistungsansprüche geltend. Diese entstehen, wenn die Leistung nicht dem entspricht, was im Vertrag vereinbart ist, die Leistung also mangelhaft ist. Der OGH stellte dazu fest, dass die unzulässigen Abschalteinrichtung als Mangel anzusehen ist. Ist eine Sache mangelhaft, kann der/die Käufer:in in erster Linie Verbesserung oder Austausch der erworbenen Sache verlangen (primäre Gewährleistungsbehelfe).
Vom Autohersteller wurde deshalb ein Software-Update angeboten, welches den negativen Auswirkungen der Abschalteinrichtung (geringere Abgasreinigung) entgegentreten sollte. Dieses Update löst das Problem jedoch nur in einem schmalen Temperaturfenster. Der OGH hielt in der aktuellen Entscheidung dazu fest, dass das Fahrzeug trotz des Updates weiterhin mangelhaft ist. Da der OGH hier von einem wesentlichen Mangel ausging, ließ er den Vertragsrücktritt des klagenden Käufers zu. Der Käufer bekommt nun den Kaufpreis abzüglich eines Benützungsentgelts rückerstattet. Im Austausch dafür muss er allerdings das Auto zurückgeben.
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