OGH 25.1. 2023, 6 Ob 244/22h: Keine neuen Gesellschafter bei gelöschter GmbH

Article • Prozessführung von Christian Lenz

Gesellschafter einer GmbH können ihre Anteile veräußern und übertragen. Ob das aber auch dann möglich und wirksam ist, wenn die GmbH nicht mehr existiert, erläuterte der Oberste Ge-richtshof ("OGH") in seiner aktuellen Entscheidung 6 Ob 244/22h.

Eine GmbH wird durch Auflösungsbeschluss und anschließender Liquidation abgewickelt. Nach der Liquidation kann die Gesellschaft aus dem Firmenbuch gelöscht werden, womit Vollbeendigung eintritt. Die GmbH verliert dadurch ihre Rechtsfähigkeit. Verfügt die GmbH jedoch über gar kein liquidierbares Vermögen, dann kann das Handelsgericht direkt die Löschung der Gesellschaft beschließen, womit ebenfalls Vollbeendigung eintritt.

Das hatte auch für den vorliegenden Fall Bedeutung. Hier wurden den Klägern erst nach Löschung einer vermögenslosen GmbH (vermeintlich) Gesellschaftsanteile an dieser abgetreten. Sie begehrten in ihrer Klage trotzdem als Gesellschafter festgestellt zu werden. Ein solches Interesse als Gesellschafter angesehen zu werden besteht insoweit, als im Falle einer möglichen Nachtragsliquidation (sollte nach Beendigung doch noch Gesellschaftsvermögen hervorkommen) den Gesellschaftern uU ein Anteil am Verteilungserlös zustünde.

Der OGH lehnte das Begehren jedoch ab, weil es keine Gesellschafterstellung bei einer nicht mehr existenten Gesellschaft geben kann. Die Kläger erwarben somit niemals eine Gesellschafterstellung. Darüber hinaus wäre das Begehren nicht gerechtfertigt gewesen. Denn ein Nachtragsliquidator wäre bei der Verteilung nicht an die festgestellte Gesellschafterstellung gebunden, da die gelöschte GmbH nicht Partei des Prozesses war. Unsicherheiten über die Rechtsverhältnisse hätten damit nicht beseitigt werden können. Insofern bestand auch kein rechtliches Interesse der Kläger an einer gerichtlichen Feststellung ihrer vermeintlichen Gesellschaftsstellung.

 

Kontaktieren Sie mich gerne persönlich bei Fragen!

Christian Lenz

Das Team
Christian Lenz
Associated Partner / Prozessführung, Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Immobilienrecht
Christian vertritt zahlreiche Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen sowie Glücksspielanbieter in Zivilverfahren zu zivilrechtlichen Haftungsfragen. Er berät seine Mandant:innen beim Erstellen von Vertrags- und Werbeunterlagen sowie zu wirksamen Präventionsmaßnahmen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2002)