Vordergründig widmit ich die Kommission in ihrem Entwurf dem Them der Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Kommt es tatsächlich zur Anwendung der vorgeschlagenen Regelungen, führt dies aber potenziell zu präventiver Massenüberwachung mit Unterstützung von künstlicher Intelligenz (KI). Gewissermaßen als Kollateralschaden könnte durch die Verordnung auch die effektive Verschlüsselung von Kommunikation de facto verboten werden – mit entsprechenden Auswirkungen auch auf Wirtschafts- und Finanzstrafverfahren.
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