Trend Anwaltsranking 2021

Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Ernst Brandl, Roman Rericha, Christopher Schrank, Thomas Talos

Als eine der führenden Wirtschaftskanzleien des Landes konnten wir erneut im Trend Anwaltsranking 2021 mit unseren Kompetenzen im Bankenrecht, Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Start-ups überzeugen. Wir sind in all diesen Gebieten in den Top-Ten! Ein toller Erfolg, den wir uns gemeinsam als Team erarbeitet und verdient haben. #Teameffort

Bankenrecht: Ernst Brandl
Start-ups: Roman Rericha
Wirtschaftsstrafrecht: Christopher Schrank
Kapitalmarktrecht: Ernst Brandl & Thomas Talos

Das Team
Ernst Brandl
Of Counsel / Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Kapitalmarktrecht, Legal Tech
Ernst Brandl gründete die Kanzlei im Jahr 2000 gemeinsam mit Thomas Talos. Ernst Brandl ist Mitherausgeber des Kommentars zum Wertpapieraufsichtsgesetz und (Co-)Autor zahlreicher Publikationen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. Iur. 1990, Dr. iur. 1993)
The University of Chicago, The Law School (LL.M. 1991)
Harvard University Graduate School of Business Administration (M.B.A. 1995)
Roman Rericha
Partner / Gesellschaftsrecht & Transaktionen, Venture Capital & Start-ups, Fund Formation
Roman betreut komplexe, grenzüber­schreitende M&A- und Private Equity-Transaktionen. Er unterstützt regelmäßig ausländische und österreichische Venture Capital-Fonds iZm Investments in Österreich sowie Start-ups bei Large Scale-Finan­zierungsrunden.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 2005)
Fakultät der Wirtschaftswissenschaften, (Mag. rer.soc.oec. 2007)
Christopher Schrank
Partner / Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Interne Untersuchungen, Gesellschaftsrecht & Transaktionen
Christopher ist spezialisiert auf die Vertretung von Unternehmen sowie Manager:innen in komplexen Strafsachen und damit verbundenen gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Weiters leitet er interne Untersuchungen und berät Unternehmen präventiv.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1998, Dr. iur. 2001)
Wirtschaftsuniversität Wien, Betriebswirtschaftslehre (Mag. rer.soc.oec. 1998)
Thomas Talos
Partner / Gaming & Entertainment, Gesellschaftsrecht & Transaktionen, Kapitalmarktrecht
Thomas Talos gründete die Kanzlei im Jahr 2000 gemeinsam mit Ernst Brandl. Er ist Mitherausgeber des Kommentars zum EU-VerschmelzungsG sowie (Co-)Autor zahlreicher Publikationen.

Universität Wien, Rechtswissenschaftliche Fakultät (Mag. iur. 1991, Dr. iur. 1994)
University of Virginia, School of Law (LL.M. 1994)
Latest insights zu
Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht
Rechtsmissbräuchlicher Rücktritt vom Maklervertrag?
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Das im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz ("FAGG") geregelte 14-tägige Rücktrittsrecht ist regelmäßig auch auf Maklerverträge anzuwenden. Der Oberste Gerichtshof ("OGH") musste dazu beurteilen, ob das Ausüben dieses Rücktrittsrecht vom Maklervertrag durch potenzielle Käufer einer Immobilie rechtsmissbräuchlich sein kann.
Vorläufige Einigung über EU-Geldwäsche-Package
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Der Rat und das Parlament haben am 17.1.2024 eine vorläufige Einigung über die EU-Geldwäsche-Verordnung ("AMLR") und die sechste EU-Geldwäsche-Richtlinie ("AMLD6") erzielt. Zudem wurde am 12.2.2024 nach einem Kompromiss in den Trilogverhandlungen auch die endgültige Fassung der Verordnung zur Errichtung der europäischen Behörde ("AMLA") zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ("AMLA-VO") veröffentlicht.
Verjährungsfrist bei missbräuchlichen Klauseln: Erst ab Kenntnis
Article • Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht von Raphael Toman, Christian Lenz
Im Verbraucherrecht spielt die Kontrolle von AGB-Klauseln eine wichtige Rolle. So können in AGB verwendete Klauseln, die Verbrauchern gegenüber missbräuchlich oder intransparent sind, für nichtig erklärt werden. Das ergibt sich aus der Klausel-Richtline der Europäischen Union.